Alexander Heine – Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen

Der BFH ist in seinem letzten Urteil vom 26.09.2023 IX R 13/22 von seiner bisherigen Auffassung abgewichen.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Miterbe die die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft käuflich erworben und anschließend die Immobilien des Nachlasses veräußert.

Bislang ging man davon aus, dass es sich bezogen auf die entgeltlich erworbenen Anteile der Erbengemeinschaft um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bei den Immobilien handelt. Nun urteilte der BFH, dass die Veräußerung der Immobilien steuerfrei ist. Der Erwerb der Anteile an der Erbengemeinschaft steht nicht dem Erwerb der anteiligen Immobilien gleich.

BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

Vortrag über die Vorteile der lebzeitigen Nachfolgeplanung durch Errichtung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft

Mitglied im Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband e. V.Kürzlich haben wir beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft einen Vortrag mit dem Titel „Vorteile der lebzeitigen Nachfolgeplanung durch Errichtung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft“ gehalten.

 

 

Die Popularität der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft ist in den letzten Jahren, nicht nur wegen der erheblichen Wertsteigerung von Immobilien, besonders gestiegen. Mit einer Familiengesellschaft kann Vermögen planvoll an die nächste Generation übergeben und familiären Konflikten vorgebeugt werden. Die Nachfolgegestaltung mithilfe einer Gesellschaft bietet ein anpassungsfähiges Gestaltungswerkzeug, um Vermögen geordnet zu übergeben und dauerhaft in der Familie zu halten.

Im Vortrag zeigten wir die Vorteile der Errichtung einer Familiengesellschaft aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht auf. Neben den möglichen Rechtsformen einer Gesellschaft gingen wir auf den Ablauf der Gründung von vermögensverwaltenden Gesellschaften ein. Anhand von Beispielen aus der Beratungspraxis wurden die Möglichkeiten erläutert. Eine Zusammenfassung können Sie in einem weiteren Blogeintrag nachlesen.

Die Familiengesellschaft- ein flexibles Modell der Nachfolgeplanung

 

Nachlassabwicklung für Non-Profit Organisationen am Beispiel einer Immobilie im Nachlass & Checkliste für erste Schritte.

Gastbeitrag von Frau Karla Friedemann / erbagentur.de

Für Non-Profit-Organisationen (NPO, gemeinnützige Stiftungen, Organisationen & Vereine) sind Erbschaften ausgesprochen willkommen, um zusätzliche Projekte durchführen zu können oder bestehende Vorhaben umfangreicher oder schneller umzusetzen. Doch sind innerhalb der NPO auch die Voraussetzungen gegeben, Erbschaften professionell und zeitnah abzuwickeln? Sind die Risiken hinreichend bekannt?

Einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zufolge werden die Bundesbürger zwischen 2015 und 2024 rund 3,1 Billionen Euro vererben. Kein Wunder, dass immer mehr gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen das Erbschaftsmarketing für sich entdecken und sich Fundraiser speziell auf diesem Gebiet ausbilden lassen. Kommt es zum Erbfall, stehen vor allem kleinere Organisationen vor einer enormen Herausforderung, da sie nur selten über speziell für die Nachlassabwicklung ausgebildetes Personal verfügen.

Sie erhalten Post vom Nachlassgericht

Liegt eine testamentarische Verfügung eines Erblassers vor, wird diese durch das Nachlassgericht eröffnet und das Eröffnungsprotokoll nebst dem/ den letztwilligen Verfügungen an die Beteiligten übersandt. Zunächst ist zu prüfen, ob die Organisation mit einem Vermächtnis bedacht wurde oder eine Erb- bzw. Miterbeneinsetzung erfolgte.

Das Vermächtnis:

  • Dem Vermächtnisnehmer wurde ein Vermögensvorteil durch das Vermächtnis eingeräumt, d. h. er haftet z. B. nicht für die Schulden des Erblassers.
  • Der Vermächtnisnehmer hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben. Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Die Erbschaft:

Erben treten mit allen Rechten und Pflichten die Rechtsnachfolge des Erblassers an und:

  • erhalten das gesamte Vermögen,
  • übernehmen Schulden,
  • treten in laufende Verträge ein,
  • können mit Auflagen belastet werden,
  • haben Verantwortung für Tiere etc.,
  • haften.

Bei der Erbeinsetzung ist innerhalb einer sechswöchigen Frist zu prüfen, ob die Erbschaft werthaltig ist. Verstreicht die Sechswochenfrist, ohne dass die Erbschaft ausgeschlagen wird, gilt die Erbschaft als angenommen.

Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt vor dem Nachlassgericht oder aufgrund einer Erklärung vor einem Notar. Eine privatschriftliche Mitteilung an das Nachlassgericht reicht nicht aus.

Aber wie erlange ich Informationen zur Werthaltigkeit des Nachlasses und wer in der NPO ist überhaupt zeitlich und auch inhaltlich befähigt und ausgebildet, die ersten Schritte einzuleiten?

Hat sich die NPO dazu entschlossen, das Erbe anzunehmen, geht die Arbeit erst richtig los:

Sechs Wochen sind ein sehr kurzer Zeitraum, um zu ermitteln, wo sich die Wohnungsschlüssel befinden, den Nachlass zu besichtigen, Kontakt zu Banken aufzunehmen (die in der Regel öffentlich beglaubigte Urkunden zum Nachweis des Auskunftsersuchens anfordern) und vieles mehr.

Die Nachlassgerichte sind nicht verpflichtet, Auskunft über bekannte Informationen zu geben, beispielsweise ob ein Betreuer eingesetzt war. Sie erteilen jedoch diese Auskunft in den meisten Fällen – überwiegend schriftlich oder bei einem persönlichen Termin. War ein Betreuer bestellt, kann dieser Auskunft über die Werthaltigkeit des Nachlasses geben.

Auch kann beim Grundbucharchiv/Eigentümerkartei angefragt werden, ob auf den Namen des Erblassers Grundbesitz verzeichnet ist. Diese Auskunft wird oftmals rasch erteilt.

Bereits bei der Bewältigung der ersten Schritte zeigt sich, dass ein erheblicher Zeitaufwand und teilweise detektivisches Gespür von Nöten sind.

Die Nachlassabwicklung lässt sich selten nebenbei und aus der Ferne erledigen. Sterbeurkunde, Erbschein und andere wichtige Papiere müssen schnellstmöglich eingeholt werden. Der Nachlass muss gesichtet, Wertgegenstände müssen gesichert werden.

Erstbesichtigung der Wohnung des Erblassers

Ausgestattet mit Einweghandschuhen, Staubmaske, Mülltüten, Fotoapparat und mindestens einer zweiten Person findet die Wohnungsbesichtigung bei dem Erblasser oder der Erblasserin statt. Hier gilt es, Personenstandurkunden, Wertpapiere, Sparbücher, Kontoauszüge, Kfz-Brief, Schmuck, Münz-Sammlungen, Schließfachschlüssel und vieles mehr zu sichern, verderbliche Ware zu entsorgen, den Kühlschrank zu leeren und abzutauen. Was befindet sich noch im Haushalt? Meißner-Porzellan, Gemälde, hochwertige Möbel, ein Klavier? All diese Gegenstände werden fotografisch erfasst, um so die weitere Recherche bezüglich der Werthaltigkeit durchführen zu können.

Vergessen Sie nicht den Blick unter die Matratze und in die Kaffeedose oder andere Gefäße. Blättern Sie Bücher durch und prüfen Sie auch die Kleiderschränke und Jackentaschen etc. auf Bargeld.

Der Briefkasten muss geleert und verschlossen werden, damit keine weitere Post eingeworfen werden kann. Ein Nachsendeauftrag sollte umgehend gestellt werden. Aus der Post ergeben sich viele Hinweise auf Bankverbindungen, Verbindlichkeiten, Krankenversicherung, Wohnkosten, Versorgungsunternehmen etc.

Gibt es eine Garage? Fahrzeuge? Wo sind die Schlüssel und Papiere? Notieren Sie den Kilometerstand als Information für einen potentiellen Käufer.

Neugierige Nachbarn sollten keine Einsicht in den zu entsorgenden Hausrat bekommen. Wichtig ist auch, dass mit dem Räumer besprochen wird, wie die Räumung der Wohnung erfolgen soll. Einen Container aufzustellen, in dem alle Gegenstände entsorgt werden, mag die kostengünstigere, sicherlich aber nicht die nachhaltigste Methode einer Räumung sein. Besprechen Sie die Räumung im Detail. Das ist nicht nur eine Frage der Pietät, sondern verhindert auch, dass sich durch Beobachtungen von Nachbarn Gerüchte verbreiten, die der NPO schaden könnten. Holen Sie mindestens zwei, besser drei Angebote ein.

Und wie verhält man sich richtig, wenn sich im Nachlass eine Waffe befindet, was nicht selten der Fall ist?

Bitte melden Sie einen Waffenfund sofort der nächsten Polizeidienststelle und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit dieser ab.

Wichtig auch:

Finden Sie ein weiteres Testament des Erblassers, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht vorgelegt werden! Bei einem Verstoß gegen die Ablieferungspflicht machen Sie sich eines strafrechtlichen Vergehens schuldig.

Gibt es Pflichtteilsberechtigte, die ihren Pflichtteil geltend machen, müssen deren Ansprüche geprüft, abgewehrt oder befriedigt werden. Spätestens an dieser Stelle sollte der Rat eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin für Erbrecht eingeholt werden, da eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden muss.

Jeder Nachlass ist anders und erfordert nicht nur eine gründliche, sondern auch individuelle Herangehensweise.

Immobilie im Nachlass – Erste Schritte:

Bei einer Erbschaft tritt die Organisation in die Fußstapfen des Erblassers. Das bedeutet, dass auch sämtliche Pflichten übernommen werden müssen, die dem Erblasser oblagen.

Beispiel:

Sie erben ein freistehendes Einfamilienhaus. Der Winter steht vor der Tür. Hier besteht dringender Handlungsbedarf sowohl zum Erhalt der Immobilie als auch bezüglich der Verkehrssicherungspflichten:

  • Rohre könnten einfrieren und einen erheblichen Sachschaden verursachen. Daher sind sie vor dem Frosteinbruch zu entleeren und das Wasser abzustellen.
  • Das Haus sollte auch bei Leerstand im Winter gering beheizt werden. Hier reicht es nicht, die Heizungen anzustellen und ggf. zu entlüften. Es muss geprüft und überwacht werden, ob die Energiezufuhr gewährleistet ist (Stichwort: Genug Öl im Tank?).
  • Das Haus sollte vor Einbruch und Vandalismus ausreichend geschützt sein.
  • Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten muss geklärt werden, ob eine Räum- und Streupflicht besteht. Ist der Winter erst einmal hereingebrochen, sind Dienstleister oftmals bereits ausgelastet. Aufschlussreich ist hier ein Gespräch mit den Nachbarn.
  • Ist die Immobilie ausreichend versichert? Auf jeden Fall muss der Leerstand des Hauses der Gebäudeversicherung gemeldet werden.

Erbschaften schaffen neue finanzielle Spielräume, sind aber auch mit einem hohen Arbeitsaufwand und Risiken verbunden. Wenn Ihre Organisation noch keine Erfahrung mit der Abwicklung von Nachlässen hat, sollten Sie die Abwicklung in erfahrene Hände legen.

Damit vermeiden sie Wertverlust und Haftungsfälle und können sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren – ganz im Sinne des Erblassers. Die Kosten hierfür werden aus dem Nachlass beglichen.

Sie haben Fragen zur Nachlassabwicklung oder einen konkreten Fall und benötigen Unterstützung?
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat & Tat zur Seite.

Karla Friedemann
Agentur für Erben
& Stiftungen, Organisationen, Vereine

erbagentur.de


Florentine Heine-Mattern
Fachanwältin für Erbrecht. hmp – Erbrecht, Steuerrecht, Wirtschafts­prüfung

heine-mattern.de


© Foto: Karla Friedemann / erbagentur.de

Steueroase in Oberbayern

Wie der Landkreis Ebersberg mit Briefkastenfirmen im Wald die Gemeindekassen aufbessert

Nein, im Ebersberger Forst wird man weder auf die Palmen noch auf den weißen Sandstrand oder die türkisfarbene Südsee der Cayman-Inseln treffen. Und doch gerieten beide Orte 2016 in den Blick der Öffentlichkeit, der sich weltweit den Steueroasen, Offshore-Konstrukten und Briefkastenfirmen zuwandte.

Denn inmitten des Oberbayerischen Waldes rund 30 Kilometer östlich von München hat sich in einer Holzhütte unweit eines kleinen Biergartens eine Steueroase angesiedelt. Und das ganz legal. Der Schuppen bietet nicht viel mehr als einen Telefonanschluss, eine kleine Büroräumlichkeit und – ganz entscheidend – einen Briefkasten, an dem mehrere Immobilienfonds mit Namen wie AMMS Komplementär GmbH, H.F.S. Leasingfonds GmbH oder die H.F.S. Zweitmarkt Invest GmbH vertreten sind.

Als die Panama Papers Steueroasen in die Schlagzeilen brachten

Mit den Panama Papers wurde im April 2016 Wissen aus 2,6 Terabyte vertraulichen Unterlagen aus knapp 40 Geschäftsjahren der Kanzlei Mossack Fonseca öffentlich. Mails, Faxe, Rechnungen, Verträge, Bankauszüge und Gründungsurkunden belegten, dass der Offshore-Dienstleister aus Panama-Stadt für seine internationale Kundschaft nicht nur legale Steuervermeidungsstrategien ersonnen und vermittelt hatte. Vielmehr konnte systematische Geldwäsche und handfester Steuerbetrug nachgewiesen werden. Die Firma hatte sich die unübersichtliche internationale Rechtslage, Geheimhaltungspflichten, Schlupflöcher und Steueroasen zunutze gemacht.

In der Folge ging nicht nur Mossack Fonseca unter. Weltweit nahmen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen auf. Politiker, Prominente und Sportfunktionäre gerieten über den Skandal ins Straucheln. Mit dem isländischen Ministerpräsidenten Sigmundur Davíð Gunnlaugsson musste sogar ein Staatschef aufgrund seiner Beteiligung an einer Briefkastenfirma seine Amtsgeschäfte niederlegen. Auch deutsche Banken, Geschäftsleute und Privatpersonen kamen in Erklärungsnot. Die Bundesregierung kündigte Maßnahmen gegen Steueroasen und Briefkastenfirmen an. 2017 trat dann das „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz” (StUmgBG) in Kraft.

Mit den globalen Geldwäscheringen, die in den Panama Papers dokumentiert sind, hat der Ebersberger Forst nur bedingt zu tun. Doch spätestens das Schlagwort „Briefkastenfirma” lenkte die Aufmerksamkeit in den Oberbayerischen Wald. Wie war es möglich, dass den Briefkastenfirmen weltweit der Kampf angesagt wurde, während man in der bayerischen Idylle um deren Ansiedlung warb?

Eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen: die Gewerbesteuer

Eine beliebte Stellschraube, um die kommunale Kassenlage zu verbessern, ist die Gewerbesteuer. Neben der zweiten Realsteuer, der Grundsteuer, stellt sie die wichtigste originäre Einnahmequelle für Gemeinden dar. Hebt eine Gemeinde die Sätze an, spült dies zunächst mehr Geld in die Kassen, senkt allerdings die Attraktivität des Standorts für Unternehmen. Diese weichen womöglich auf eine Gemeinde mit niedrigeren Steuersätzen aus, sofern dort ähnliche wirtschaftliche Voraussetzungen vorzufinden sind.

Der bundesdeutsche Durchschnitt der Hebesätze betrug laut IHK München im Jahr 2017 364 Prozent. In Bayern sind es 339 Prozent im Schnitt gewesen. Deutschlands höchsten Satz von 900 Prozent erhebt laut statistischem Bundesamt die Ortsgemeinde Dierfeld im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. 200 Prozent ist die legale Untergrenze, die muss der Gewerbesteuerhebesatz also mindestens betragen.

Balkendiagramm Hebesätze (höchster, niedrigster) der Gewerbesteuer 2017 in Prozent (Auswahl)*

Um die Höhe der Gewerbesteuer eines Unternehmens zu ermitteln, wird der Gewerbeertrag abgerundet und ggf. um Freibeträge gekürzt. Kapitalgesellschaften wie AGs, GmbHs oder KGaAs haben keine Freibeträge, während juristische Personen wie zum Beispiel ein Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb erst ab einem Gewerbeertrag von 5.000 Euro Gewerbesteuer zahlen muss. Natürliche Personen und Personengesellschaften wie die OHG oder KG müssen erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen.

Der abgerundete und gegebenenfalls um Freibeträge gekürzte Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Diesen Steuermessbetrag multipliziert man wiederum mit dem Hebesatz.

Eine GmbH mit einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro zahlt also

  • in Dierfeld bei einem Hebesatz von 900 Prozent 31.500 Euro,
  • in München bei einem Hebesatz von 490 Prozent 17.150 Euro und
  • in Dragun bei einem Hebesatz von 200 Prozent 7.000 Euro Gewerbesteuer für das Jahr.

Steueroase – geht das überall? Standortpolitik im außermärkischen Gebiet

2004 hatte eine Kreisrätin in Ebersberg den zündenden Einfall. Statt an den Steuersätzen in bestehenden Gewerbegebieten der Gemeinden zu drehen, könnte man doch zusätzliche Flächen zum Gewerbegebiet erklären. Schließlich ist das Recht auf die Erhebung von Gewerbesteuern in der Satzung des Landkreises festgeschrieben. Ein Gewerbesteuerhebesatz beim legalen Minimum von 200 Prozent wäre ein schlagendes Argument für Firmen, sich dort anzusiedeln.

Fast 80 der 90 Quadratkilometer des Ebersberger Forsts sind weder in Gemeinde- noch in Privatbesitz, sondern gehören dem Landkreis als außermärkisches Gebiet selbst. Ein Viertel der von hier eingetriebenen Steuern verbleiben beim Landkreis, drei Viertel werden per Kreisumlage zwischen dem Bezirk und den 21 kreisangehörigen Gemeinden verteilt.

Die Abholzung von Waldflächen drohte durch den Vorschlag nicht. Der Ebersberger Forst gehört zum Landschaftsschutzgebiet. Hier darf nicht neu gebaut werden. Die bestehende Scheune für Geschäftstätigkeiten zu nutzen, ist dagegen durchaus zulässig, wie Prüfungen der Kreisverwaltung und des Wirtschaftsministeriums ergaben.

Eigentlich gehört das Anwesen samt Holzschuppen den Staatsforsten. Doch seit der Berichterstattungswelle über die Steueroase im Forst wurde denen der Trubel um Immobilien- und Finanzgeschäfte zu viel. Seit 2017 vermieten sie das Büro an den Landkreis Ebersberg für knapp 300 Euro monatlich. So ist der Landkreis nicht nur Nutznießer der Steuereinnahmen, sondern bestimmt als Vermieter auch, wer sich ansiedeln darf und wer nicht. 16 Millionen Euro konnte der Landkreis seither auf diesem Wege einnehmen und umverteilen.

So schaut sie aus, die Steueroase im Ebersberger Forst:

 

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Weitere Informationen

Die Adresse muss tatsächlich für Geschäftstätigkeiten genutzt werden

„Die Voraussetzungen sind: Die Firma braucht eine Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Die Firma braucht eine Räumlichkeit und eine Verfügungsmacht darüber, also einen Mietvertrag. Und die Tätigkeit muss am Ort selbst ausgeübt werden. Diese Voraussetzungen erfüllen Fondsgesellschaften – andere Ansiedlungen haben wir nicht. Jede Firma, die die Voraussetzungen erfüllt, kann mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen.“
Brigitte Keller vom Landratsamt Ebersberg zur Abendzeitung München

Um „die Tätigkeit am Ort selbst auszuüben”, reicht es aber offenbar aus, eine Firma mit der Bearbeitung der Post zu beauftragen.

Da hatte man sich Anfang der Nullerjahre in Norderfriedrichskoog noch mehr Mühe gegeben, um die notwendige Geschäftsaktivität sicherzustellen. In der Gemeinde in Schleswig-Holstein, die eigentlich nur aus ein paar Bauernhöfen besteht, waren vorübergehend über 300 Unternehmen angesiedelt – viele davon Tochtergesellschaften von Konzernen wie der Deutschen Bank, E.ON oder der Lufthansa. Hier kam die Chefetage noch regelmäßig zu Vorstandssitzungen zusammen und tagte in der Idylle.

Alles legal – doch es regt sich Widerstand

Nicht allen passt das Steuersparmodell im Ebersberger Forst. In einem offenen Brief an den Landrat Robert Niedergesäß vom Juli 2017 fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), „das Treiben in der Steueroase zu beenden.”

Die oppositionelle ödp hatte in einer Petition an den Landtag den Stopp der Praxis gefordert, „auf Kosten der Allgemeinheit privaten Unternehmen zur Steuervermeidung Beihilfe zu leisten.” Im Kreistag beantragte die ödp, die Mietverträge mit den Firmen im Stadel zu kündigen, doch der Antrag fiel durch. Erst ein halbes Jahr zuvor hatte sich derselbe Kreistag einstimmig auf die Mietverträge verständigt. Auch die Grünen und die SPD hatten zugestimmt.

„Es ist nicht vergleichbar mit Panama, aber es stinkt,” so Albert Hingerl von der SPD zur Süddeutschen Zeitung. Waltraud Gruber von den Grünen wünscht sich daher eine klare Rechtslage: „Wir sehen den schwarzen Peter beim Gesetzgeber.” Thomas Huber von der CSU sieht dagegen keinen weiteren Klärungsbedarf. „Es ist alles rechtlich in Ordnung und auch moralisch nicht verwerflich.“

Umzug in die Steueroase – lohnt sich das für meine Firma?

Natürlich spielt die lokale Steuerlast eine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen einen Unternehmensstandort. Eine Bestandsgarantie für niedrige Steuern gibt es allerdings nicht. Brigitte Keller vom Landratsamt Ebersberg weist zudem darauf hin, dass es eine Bescheinigung vom Finanzamt braucht, um ein Gewerbe im Forst auszuüben. „Dadurch scheiden schon einmal sehr viele Firmen von vornherein aus.”

Zudem sind die Steuersätze nur ein Kriterium von vielen. Ein Briefkasten im Wald ohne Sitzungsräume, Lagerhallen oder Produktionsstraßen, um dessen Adresse sich viel öffentlicher Aufruhr regt, ist weder ein prestigeträchtiger noch ein praktischer Firmensitz.

Oft sind andere Kriterien viel entscheidender für den Erfolg eines Unternehmens. Gibt es überhaupt ein tragfähiges Geschäftsmodell? Kann mein Unternehmen ein Produkt oder einen Service anbieten, das so nutzbringend für Kunden ist, dass diese bereit sind, dafür Geld zu bezahlen? Und kann mein Unternehmen das besser als andere? Was ist das Alleinstellungsmerkmal?

Auch bei den externen Rahmenbedingungen geht es um mehr als nur die Steuersätze. Wie steht es um die örtliche und überregionale Infrastruktur? Sind Fachkräfte in der Region verfügbar? Gibt es Kinderbetreuungsplätze, Schulen und Hochschulen in der Gegend? Wie hoch sind die Mieten? Wie nehmen die Menschen die Lebensqualität insgesamt vor Ort wahr?

Denn nur, wer diese Fragen intensiv für sein eigenes Geschäftsmodell durchgeprüft und realistische Chancen auf die Bescheinigung des Finanzamts hat, sollte beim Landkreis Ebersberg anklopfen, um sich für einen Mietvertrag an der Adresse St. Hubertus 2 in Position zu bringen. Alles andere wäre zumindest kurzsichtig.

* In einer früheren Fassung hatte die IHK München ihren Report zur „Gewerbesteuer in Oberbayern“
unter der Adresse https://www.ihk-muenchen.de/ihk/Gewerbesteuer2017.pdf angeboten.
Mittlerweile findet sich das Dokument auf https://www.ihk-muenchen.de/ihk/Gewerbesteuer-4.pdf

hmp - Heine-Mattern Partnerschaft - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältin München

Willkommen bei Heine – Mattern

hmp - Heine - Mattern Partnerschaft - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte MünchenHier bei uns im Blog wollen wir Sie auf dem Laufenden halten über das Geschehen im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, zu Steuerfragen und übergreifend zu allem, was das Thema Unternehmensübergaben betrifft.

Wir möchten Ihnen Einblicke geben in die juristische und betriebswirtschaftliche Arbeit, die hinter der Beratung zur Unternehmensnachfolge steht. Wir werden Gerichtsurteile einordnen und vor allem mit persönlichen Geschichten und Anekdoten aus unserem Berufsalltag greifbar machen, in welchen Fallstricken man sich verheddern und – wichtiger noch – wie man diese vermeiden kann.

 

Dafür sind wir auch gespannt auf Ihre Anregungen und Fragen, die Sie womöglich zum Thema Erbschaft, Family Pool, Nachfolgeplanung oder zu unserer Kanzlei haben.

Uns ist wichtig, an dieser Stelle keine rein akademische Diskussion zu führen, sondern so nah wie möglich an den Problemen und Fragen zu sein, die unsere Mandantinnen und Mandanten umtreiben.

Welche Fragen haben Sie?

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten,

Florentine Heine-Mattern und Alexander Heine

Digitale Goldgräberstimmung – Kryptowährungen als Spekulationsobjekt

Kryptowährungen sind in aller Munde, egal ob Bitcoins, Ethereum oder Ripple. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien nicht über die Kryptowährungen berichten. Diese enge Berichterstattung und das damit verbundene Interesse an Kryptowährungen hat zuletzt dazu geführt, dass ein einzelner Bitcoin teilweise mehr als USD 11.000,00 wert war.

Auch wenn die Kryptowährungen starken Schwankungen unterliegen, so investieren immer mehr Menschen in Bitcoin & Co. Im Folgenden soll stellvertretend für alle Kryptowährungen die rechtliche und steuerliche Seite des Handels mit Bitcoins veranschaulicht und aufgezeigt werden, ob und wann Gewinne aus solchen Geschäften zu versteuern sind.

1. Rechtliche Einordnung

Bei Bitcoins handelt es sich um eine digitale Währung und nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel wie beispielsweise dem Euro oder Dollar. Die BaFin hat Bitcoins verbindlich als Finanzinstrumente in Form von Rechnungseinheiten qualifiziert (§ 1 XI S. 1 KWG)1. Diese Einordnung sagt aber noch nichts über die zivilrechtliche oder steuerliche Einordnung aus. Zivilrechtlich ist ein Bitcoin wohl als sonstiger Gegenstand im Sinne des § 453 I BGB anzusehen, da er rein virtuell existiert und somit weder Sache, Forderung noch Immaterialgut sein kann.2 Im Handels- und Steuerrecht stellt ein Bitcoin einen sonstigen Vermögensgegenstand bzw. ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.3

2. Ertragssteuerliche Behandlung

Aufgrund einer Anfrage hat die Bundesregierung Anfang dieses Jahres zur einkommenssteuerlichen Behandlung von Bitcoins Stellung genommen.4

Der An- und Verkauf stellt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 I S. 1 Nr. 2 EstG dar. Der Gewinn errechnet sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich des Ankaufspreises sowie weiterer Kosten. Für die Berechnung des Gewinns wird der Euro-Bitcoin-Kurs an den jeweiligen Tagen zu Grunde gelegt. Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Diese Vorgänge sind aber nur dann steuerbar, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert und muss in der Anlage SO angegeben werden. Auch wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten worden ist, empfiehlt es sich trotzdem eine Anlage SO abzugeben, um bei einer Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderung auf der sicheren Seite zu sein.

Bei der Ermittlung des Gewinns stellt sich zudem die Frage, welcher Bitcoin nun verkauft wurde. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Einzelbewertung, da aber alle gekauften Bitcoins gleichartig sind und doch auch Ähnlichkeiten zu Geld aufweisen, sollte von dem FiFo-Verfahren nach § 23 I S. 1 Nr. 2 S. 3 EstG Gebrauch gemacht werden. FiFo-Verfahren bedeutet „first in – first out“, so dass der zuerst angeschaffte Bitcoin als zuerst veräußert gilt.

Anders verhält es sich, wenn Bitcoins an fremde Dritte verliehen werden um Zinseinnahmen zu generieren. Zinsen aus solchen Geschäften unterliegen der Kapitalertragssteuer und müssen ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Verleiht man einen Bitcoin, so verlängert sich für diesen die Haltefrist auf zehn Jahre.

Ungeklärt ist momentan, ob sich die Verlängerung auf den ganzen Bitcoin oder nur auf den verliehenen Teil bezieht. Hintergrund ist der, dass Bitcoins nicht in ganzen Zahlen, sondern aufgrund des hohen Wertes in Bereichen von 0,0000001 gehandelt werden. Da auch der Teil eines Wirtschaftsgutes einen gewissen Wert hat und damit gehandelt werden kann, kann sich denklogisch nur die Haltefrist für den verliehenen Bruchteil verlängern. Für die nicht verliehenen Teile eines Bitcoins gilt dann weiterhin die Haltefrist von einem Jahr.

Auch das Schürfen von Kryptowährungen, das sogenannte „Mining“, kann zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Wird der Bitcoin privat geschürft und danach verkauft, so handelt es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Ein Gewinn hieraus ist erst dann steuerpflichtig, wenn er eine Höhe von EUR 256,00 im Kalenderjahr überschreitet.

Wird das Mining dagegen gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, so ist der Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. In beiden Fällen können die Kosten für das Mining als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abgezogen werden.

3. Umsatzsteuerliche Behandlung

Auf europäischer Ebene wurde die Frage, wie der Umtausch von Bitcoins in eine konventionelle Währung umsatzsteuerlich zu behandeln ist, bereits geklärt. Der EuGH hat mit der Entscheidung Hedqvist, C-264/14 vom 22.10.2015 entschieden, dass ein solcher Umtausch eine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt, die aber unter die Steuerbefreiung nach Artikel 135 I Buchstabe e MwStSystRL fällt. Der EuGH hat den Bitcoin konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, sofern kein anderer Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels bedient wird. Die Entgeltentrichtung mittels Bitcoins ist somit nicht steuerbar.

Ausstehend ist noch eine Entscheidung darüber, wie das Mining umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist. Durch die Europäische Kommission wurden bereits Erörterungen im Mehrwertsteuerausschuss angestoßen. Diese sind aber bis dato noch nicht abgeschlossen.

4. Fazit

Kryptowährungen sind für die meisten Menschen ein neues und spannendes Thema und stellen für diese eine interessante Alternative zu konventionellen Anlagemöglichkeiten dar. Allerdings finden sich hier zahlreiche rechtliche und steuerliche Fallstricke, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, geben wir Ihnen gerne die nötige Hilfestellung und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Sie erreichen uns am einfachsten per Email oder telefonisch.

1 www.bafin.de/BaFinJournal (Abruf: 01.02.2018).
2 Spindler/Bille, WM 2014, S. 1362.
3 Daniel Bahn, BBK Nr. 15, S. 716.
4 BT-Drucksache 19/370 v. 05.01.2018, S. 21f.

Fototermin für den neuen Webauftritt – Behind the Scenes

Eine erfolgreiche Website lebt von guten Bildern. Daher stand auch für das hmp-Team ein großer Fototermin auf dem Programm, um dem Kanzleistart und den Köpfen hinter dem Konzept ein Gesicht zu geben.

Wenn Sie uns und unsere Kanzlei kennenlernen wollen, dann werfen Sie doch oben einen Blick in die Bildergalerie vom Fotoshooting. Wir hatten auf jeden Fall einen spannenden und interessanten Tag freuen uns über die Ergebnisse.

Vielen Dank an Lotte Ostermann und Sacha Schuette für einen erfolgreichen Fototermin.

hmp - Heine-Mattern Partnerschaft - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältin München

Frische Augen von außerhalb: Warum es sich lohnt, interne Prozesse mit externer Beratung transparent zu machen

Bei einem Unternehmensverkauf habe ich eigentlich die Käuferseite beraten. Doch auch für den Verkäufer sollte sich meine Arbeit rentieren.

Bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird, steht zunächst eine „Due Diligence“ -Prüfung an („gebotene Sorgfalt“). Der Käufer und ich haben uns also alle relevanten Geschäftsdokumente vorlegen lassen, um die Gesundheit des Unternehmens zu prüfen. Wir wollten abschätzen, welche Risiken und Chancen mit einem Kauf einhergehen würden und auf dieser Basis einen Kaufpreiskorridor abstecken. Bei zu großen Risiken oder unerwartet hohen Schulden hätte ich dem Mandanten vom Kauf abraten müssen.

Obwohl ich in der Buchhaltung schon einiges an Komplexität gesehen hatte, konnte ich mir aus vielen Buchungsvorgängen keinen Reim machen. Einfachste Vorgänge schienen entweder dilettantisch oder doch zumindest unangemessen kompliziert abgebildet.

In erheblichem Ausmaß wurden Buchungen immer wieder storniert und neu eingebucht.

Und dieses Spiel wurde an mehreren Stellen mehrfach betrieben. Wie sich durch Nachforschungen herausstellte, handelte es sich hierbei keinesfalls um ein Versehen.

Unbemerkt vom Rest der Firma hatte ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung absichtlich Verwirrung gestiftet, um die Veruntreuung von Geld zu verschleiern.

Diese Erkenntnis war für unseren Mandanten natürlich hochinteressant. Er konnte ein wirtschaftlich gut gehendes Unternehmen zu einem reduzierten Kaufpreis erwerben.

Doch auch der Verkäufer war dankbar über den Hinweis. Wir haben Schwachstellen in den buchhalterischen Prozessen entlarvt, die sich leicht beheben ließen. Außerdem konnten wir das schwarze Schaf innerhalb der Firma ausfindig machen, das dem Betrieb durch seine kriminellen Machenschaften schadete. Der Verkäufer leitete entsprechende Schritte ein.

Diese Anekdote ist sicher nicht repräsentativ für die Mehrheit der Unternehmen. Aber sie zeigt auf, dass es sich lohnen kann, auch auf das eigene Unternehmen mit der „gebotenen Sorgfalt“ zu blicken – notfalls mit frischen Augenpaaren von außerhalb.

Sie haben Fragen zu Due Diligence, Unternehmensbewertungen oder externe Prüfungen?
Stellen Sie jetzt Ihre unverbindliche Anfrage.

INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR FRAUEN im Landkreis Ebersberg FRAU.HAT.RECHT

FRAU.HAT.RECHT – Informationsveranstaltung, Freitag, 9. März 2018, Landratsamt Ebersberg

INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR FRAUEN im Landkreis Ebersberg FRAU.HAT.RECHTInformationsveranstaltung für Frauen im Landkreis Ebersberg

„Keine Geld-zurück-Garantie: rechtliche und finanzielle Fragen rund um Ehe und Partnerschaft“

Impulsvortrag zur Broschüre „Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten“ der Mitautorin Florentine Heine-Mattern (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht) mit anschließender Diskussionsrunde.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über die vielfältigen Möglichkeiten auch nach der Eheschließung zu informieren!

FRAU.HAT.RECHT
Die Erfahrung zeigt, dass Paare, die heiraten, meist intensiv mit Hochzeitsvorbereitungen befasst sind, jedoch nicht genügend mit den notwendigen rechtlichen und finanziellen Fragen rund um Ehe und Partnerschaft. Auch Ehepartner, die schon länger verheiratet sind, beschäftigen sich selten mit diesem – vor allem für Frauen – wichtigen Thema.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat eine neue Broschüre herausgegeben, die mit vielen Fallbeispielen aus der Praxis die rechtlichen Regelungen und Folgen anschaulich und vor dem Hintergrund der jeweiligen Paarkonstellation erklärt. Handelt es sich zum Beispiel um eine Zuverdienerehe, eine zweite/ späte Ehe, unverheiratete Partnerschaften mit oder ohne Kinder oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft? Je nach Konstellation ist es wichtig, unterschiedliche Regelungen und Vereinbarungen zu treffen.
Der Vortrag zeigt auf, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen familienbezogene Entscheidungen haben können und gibt – wie auch die Broschüre – Hinweise für faire vertragliche Regelungen. Dies gilt gleichermaßen für frisch verheiratete und seit langer Zeit verheiratete Paare.

Insbesondere Frauen sollten sich über diese Fragen gut informieren, weil es in der Mehrheit immer noch sie sind, die den Großteil der unbezahlten familiären Aufgaben übernehmen und dadurch oft viel schlechter finanziell und rechtlich abgesichert sind“, rät Eva-Maria Berninger, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ebersberg, „Liebe und Recht sind keine unversöhnlichen Gegensätze“.

FRAU.HAT.RECHT
Freitag, 9. März 2018, 17:00 Uhr
Landratsamt Ebersberg – Hermann-Beham-Saal
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Eintritt Frei

Veranstalterinnen: Gleichstellungsstelle des Landkreises Ebersberg, Gleichstellungsstelle der Stadt Grafing, Frauen- und Mädchennotruf Ebersberg

Rechtliche und finanzielle Fragen rund um Ehe und Partnerschaft. Broschüre „Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten“ der Mitautorin Florentine Heine-Mattern (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht)München. PDF Download

Ehe und Partnerschaft – rechtlich begleiten – Ratgeber des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Rechtliche und finanzielle Fragen rund um Ehe und Partnerschaft. Broschüre „Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten“ der Mitautorin Florentine Heine-Mattern (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht)München. PDF Download

Der Ehevertrag hat einen schlechten Ruf. Probleme in der Partnerschaft, die man gerade mit dem Eheschluss besiegeln möchte, scheinen in weiter Ferne. Zudem scheuen sich viele Menschen davor, unromantisch zu wirken und eine Partnerschaft geradezu mit einem Fluch zu belegen, wenn sie das Thema der rechtlichen Absicherung anschneiden.

Doch während sich sowohl Männer als auch Frauen mit solchen Gedanken beschäftigen, fallen die negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen nach wie vor überwiegend Frauen auf die Füße.

Florentine Heine-Mattern hat daher in einem Autorenteam an einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mitgewirkt. Die Broschüre klärt in verständlicher und übersichtlicher Form darüber auf, welche Gefahren mit Blick auf familienbezogene Entscheidungen lauern und wie sich die Partner zum beidseitigen Vorteil absichern können.

Ehe, Partnerschaft, Familie: Zu wichtig, um sie mit Zweifeln zu belasten

    • Welche Unterschiede sind zwischen der Ehe sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften einerseits und eheähnlichen Lebensgemeinschaften zu bedenken?
    • Welche Verträge können für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Vorteil sein?
    • Was passiert bei einer Ehe mit Auslandsbezug?
    • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet ein Ehevertrag?
    • Welche Formen von Unterhalt (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Aufstockungsunterhalt, Krankheitsunterhalt und mehr) gibt es?
    • Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Güterstand und zum Vermögen?
    • Wie wird ein Versorgungsausgleich vollzogen?
    • An welche erbrechtlichen Regelungen sollte man denken?
    • Was sind die gesetzlichen Folgen der Eheschließung und der Eheauflösung?
    • Was kostet ein Anwalt im Ernstfall?

Gute Antworten und Fallbeispiele aus der Praxis

Auf all diese Fragen gibt das Faltblatt hilfreiche Antworten und veranschaulicht die Inhalte mit Beispielen aus dem wahren Leben.

Im Vorwort der Broschüre sprechen sich die ehemalige Sozialministerin Emilia Müller sowie der ehemalige Staatssekretär Johannes Hintersberger für rechtliche Absicherung einer Partnerschaft aus.

„Liebe und Recht sind keine unversöhnlichen Gegensätze“

„Ehe und Partnerschaft sind für viele Menschen die Basis eines glücklichen und erfüllten Lebens. Der Schritt in eine gemeinsame Zukunft ist jedoch auch mit viel Verantwortung verbunden.

Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene Folgen. Diese betreffen zum Beispiel den Güterstand, Unterhalt und die Versorgung im Alter. In einem Ehevertrag können diese Regelungen an die persönliche Lebenssituation und die eigenen Vorstellungen von der gemeinsamen Zukunft angepasst werden. Zwar erscheinen in einer glücklichen Beziehung Rechtsfragen auf den ersten Blick nicht relevant, sie können aber insbesondere auf dem Gebiet des Vermögensrechts von großer Bedeutung sein. Zudem kann es emotional sehr entlastend sein, wenn durch klare Absprachen Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

Liebe und Recht sind keine unversöhnlichen Gegensätze. Gerade Frauen müssen während einer Partnerschaft und Ehe oft weitreichende familienbezogene Entscheidungen treffen. Im Falle eines Scheiterns der Beziehung kommt es dann oft zu massiven finanziellen Problemen der Frauen.

Mit dieser Broschüre wollen wir darüber informieren, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen diese Entscheidungen haben können. In der Konsequenz sind Frauen häufiger von Altersarmut betroffen. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die gesetzlichen Folgen der Eheschließung und des Unterhaltsrechts sowie die Rechtslage bei einer Partnerschaft ohne Eheschließung. Sie informiert über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und erläutert dazu die verschiedenen Möglichkeiten der individuellen Gestaltung durch Ehe- oder Partnerschaftsvertrag auch anhand von Beispielsfällen.

Dargestellt werden unter anderem Möglichkeiten des fairen Ausgleichs von wirtschaftlichen Nachteilen, die zum Beispiel durch eine Einschränkung der Erwerbstätigkeit aufgrund von Familienarbeit eintreten können. Die vorangestellten praxisnahen Fallkonstellationen bieten eine erste Orientierung, an welche Regelungen je nach Lebensphase zu denken ist. Ein Fragenkatalog sowie ein Stichwortverzeichnis, Hervorhebungen durch Randanmerkungen und farbliche Kennzeichnung weisen den Weg zu den auf die jeweilige Lebenssituation passenden Informationen. Die vorliegende Broschüre soll Denkanstöße geben, sie kann und soll jedoch eine anwaltliche oder notarielle Beratung nicht ersetzen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für den gemeinsamen Lebensweg!“
Emilia Müller Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration a. D. und Johannes Hintersberger Staatssekretär a. D.

Download, Broschüre A5, 118 Seiten, PDF 4,0 MB

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Erscheinungsjahr 2016

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