Die steuerliche Bewertung von Immobilien wird durch das Jahressteuergesetz 2022 teurer

Mit dem „JStG 2022“ sind Änderungen bei dem Ertragswertverfahren als auch bei dem Sachwertverfahren sowie bei Bewertungen in Sonderfällen (Erbbaurechtsfälle) vorgesehen. Im Einzelnen wird dies insbesondere Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser aber auch gerade Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte betreffen.

Die Änderungen umfassen dabei das Berechnungsverfahren, so werden Pauschalen gesenkt oder aufgegeben. Beim Ertragswertverfahren wird der Liegenschaftszins gesenkt. Beim Sachwertverfahren wird voraussichtlich ein Regionalfaktor und ein Alterswertminderungsfakor eingeführt. Auch hier sind höhere Immobilienwerte durch die veränderten Wertzahlen zu erwarten.

Diese Änderungen sollen für Bewertungsstichtag nach dem 31.12.2022 Anwendung finden. Es verbleibt daher noch ein wenig Zeit zu prüfen, ob geplante Übertragungen noch in diesem Jahr 2021 erfolgen sollen.

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