Gesellschaftsrecht
Neben juristischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten spielt gerade bei der Nachfolgeplanung die menschliche Facette eine entscheidende Rolle. Mehrere Parteien mit sich teils widerstreitenden Interessen und Befindlichkeiten müssen zusammengebracht werden. Darauf legen wir unser Hauptaugenmerk, indem wir beispielsweise die Unternehmensnachfolger erfolgreich in den Prozess mit einbeziehen. So wird der nächste Schritt auch bei der Wahl der Gesellschaftsform für alle Beteiligten der richtige Schritt.
Typische Fragen unserer Mandantschaft:
- Welche Gesellschaftsform ist die passendste?
- Lohnt sich der Kauf dieses Unternehmens oder sind die Haftungsrisiken zu hoch?
- Unsere Firma ist im letzten Jahr stark gewachsen. Welche veränderten gesetzlichen Vorschriften treffen uns jetzt?
Womit befasst sich das Gesellschaftsrecht?
Das Gesellschaftsrecht adressiert Rechtsnormen von privatrechtlichen Personenvereinigungen. Je nach Finanzierungsmodell, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bilanzhöhe oder Grad an Internationalisierung ergeben sich andere Anforderungen mit Blick auf zu zahlende Steuern, erforderliche Rücklagen, Haftungsfragen und Veröffentlichungspflichten. Im deutschen Wirtschaftsraum nehmen Kapitalgesellschaften meist einer dieser Formen an:
- Aktiengesellschaft (AG) oder deren europäisches Pendant Societas Europaea (SE)
- eingetragene Genossenschaft (eG) oder ihr europäisches Gegenstück Societas Cooperativa Europaea (SCE)
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder deren besonders für Existenzgründer interessante Schwester Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
- Kommanditgesellschaft (KG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- stille Gesellschaft und diverse Mischformen
Welche Gesellschaftsform sollte Ihre Firma idealerweise haben? Diese Frage ist je nach Situation ganz unterschiedlich zu beantworten und wird nicht nur bei der Gründung gestellt. Auch bei der Nachfolgeplanung, bei Käufen und Verkäufen, bei Umstrukturierungen, Abspaltungen oder Verschmelzungen und nach größeren Wachstumsprozessen sollten Sie immer wieder neu überlegen, welche Rechtsform die geeignete für Ihr Unternehmen ist und ob gegebenenfalls ein Wechsel vollzogen werden sollte.
Ganzheitliche Beratung über die passende Rechtsform hinaus
Ist die ideale Organisationsform gefunden, sind bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weitere Details zu beachten. Dabei weist das Gesellschaftsrecht große Schnittmengen mit Fragen des Steuerrechts und des Arbeitsrechts auf. Oft sind auch ausländische Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Das Optimum in einem Rechtsgebiet verliert bei ganzheitlicher Betrachtung oft an Attraktivität, da es zu Nachteilen bei anderen Aspekten führt. Mit unserer breit aufgestellten Expertise garantieren wir Ihnen eine umfassende Beratung, die jedes Detail berücksichtigt, ohne sich in den Details zu verlieren.