Internationales Erbrecht
Persönliche Biografien machen nur selten an Ländergrenzen halt. Internationale Ehen, doppelte Staatsbürgerschaften, länderübergreifende Arbeitsverhältnisse und Vermögen oder Alterswohnsitze im Ausland haben auch das Erbrecht internationalisiert.
Die Europäische Union ist dieser Tatsache 2012 mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) (Download PDF) begegnet und hat innerhalb der EU – mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark – für Todesfälle ab dem 17.8.2015 einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Unterschiede zwischen den Bestimmungen des Erbrechts der verschiedenen Länder bleiben aber bestehen.
Mit unserem internationalen Netzwerk an Partnern beraten wir Sie aus dem Herzen Münchens zu länderübergreifenden Erbrechtsfragen. Neben Deutschland haben wir über die Jahre besonders viel Erfahrung mit Erbrechtsfällen in den Ländern Frankreich, Italien und Österreich aufgebaut. Zudem sind unsere Kooperationspartner unter anderem in Frankreich, Spanien, Griechenland, den USA und in Österreich persönlich für Sie vor Ort. Gerne bearbeiten wir Ihre internationalen Erbrechtsangelegenheiten in den Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch.
Typische Fragen, die wir im internationalen Erbrecht für Sie beantworten:
- Die Eltern leben in Frankreich und möchten ihr Vermögen noch vor dem Todesfall übertragen. Wir prüfen das Erbrecht sowie die Schenkungsurkunde.
- Bei einem deutschen Todes- und Erbfall ist Vermögen auf drei Länder in der EU verteilt. Wo muss der Erbschein beantragt werden? Wie kann der Nachlass abgewickelt werden? Wo ist die Erbschaftssteuer zu bezahlen?
- Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Erbschein und dem europäischen Nachlasszeugnis? Wir klären Sie auf.
- Generell wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser oder die Erblasserin den letzten “gewöhnlichen Aufenthalt” hatte. Welche Möglichkeiten bieten das Testament oder ein Erbvertrag für die Rechtswahl? Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit? Wir helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.
- Die Eltern versterben in Italien, die Kinder leben in Deutschland. Muss der Nachlass in Italien abgewickelt werden? In der Regel ja. Was bedeutet das für den Pflichtteil? Wir klären die Details.
- Das Ferienhaus steht in Portugal. Wie wird es vererbt? Wann macht die Übertragung im Vorweg Sinn und mit welchen Steuern ist zu rechnen? Wir finden die Antworten für Sie.
- Welcher Güterstand besteht nach Eheschließung im Ausland und bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten? Wie hoch ist die Erbquote des Ehegatten? Die Kanzlei hmp beantwortet auch diese Fragen gewissenhaft für Sie.
KOOPERATION
Die Kanzlei Allure International Tax Consulting bietet deutschen und amerikanischen Mandanten Unterstützung im deutschen wie amerikanischen Steuerrecht an. Mit Niederlassungen in Bonita Springs, Cape Coral / Florida USA und Hamburg sind die Kolleginnen von Allure eine ideale Ergänzung für unsere internationalen Mandanten/innen.