Neues zu Familienpoolgesellschaften

Die Frage bei einem Gesellschafterwechsel in Familienpoolgesellschaften führt zu diversen steuerlichen Folgefragen. Mit Urteil vom 3.5.2022 hat der BFH nunmehr eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die Zurechnung von Anschaffungskosten und in der Folge als Werbungskosten im Wege der Abschreibung bei Grundbesitz haltenden Gesellschaften insbesondere in der Rechtsform KG und GbR.

Gerade wenn die vermögensverwaltende Gesellschaft neben Grundbesitz auch Darlehensschulden und weiteres Bankvermögen hat, findet bei einem Gesellschafterwechsel neben der Übertragung von Vermögen auch eine Befreiung von Schulden statt. Gerade die Befreiung der anteiligen Schuld stellt neben einem Kaufpreis beides zusätzliche Anschaffungskosten für den eintretenden Gesellschafter dar. Technisch sind die Anschaffungskosten jedoch außerhalb der bereits laufenden Abschreibung in der vermögensverwaltenden Gesellschaft außerhalb in einer Nebenrechnung zu ermitteln.

Zu beachten ist bei einer unentgeltlichen Übertragung, dass die Übernahme von anteiligen Schulden nunmehr (fast) jede Übertragung zu neuen Anschaffungskosten führt, was in Folge auch zu einem Spekulationsgewinn führt, sofern dies innerhalb der Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergestz erfolgt.

Eine anteilige Schenkung innerhalb einer GbR oder KG ist bei vorhandenem Schuldenstand damit in aller Regel nicht steuerfrei möglich.

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