Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen

Der BFH ist in seinem letzten Urteil vom 26.09.2023 IX R 13/22 von seiner bisherigen Auffassung abgewichen.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Miterbe die die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft käuflich erworben und anschließend die Immobilien des Nachlasses veräußert.

Bislang ging man davon aus, dass es sich bezogen auf die entgeltlich erworbenen Anteile der Erbengemeinschaft um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bei den Immobilien handelt. Nun urteilte der BFH, dass die Veräußerung der Immobilien steuerfrei ist. Der Erwerb der Anteile an der Erbengemeinschaft steht nicht dem Erwerb der anteiligen Immobilien gleich.

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