hmp - Heine-Mattern Partnerschaft - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältin München

Vorausschauende Nachfolgeplanung hilft Steuern zu sparen und Auseinandersetzungen zu vermeiden!

Durch eine frühzeitige und gute Vorsorge können die eigenen Wünsche umgesetzt, Streitverminderung für die Nachfolger herbeigeführt und die Steuerfreibeträge sinnvoll und steueroptimiert genutzt werden. In den meisten Fällen ist für die Umsetzung der eigenen Wünsche ein Testament sinnvoll.
Viele Testamente werden jedoch ohne Beratung erstellt und sind nicht klar formuliert, was später Auseinandersetzungen zwischen den Erben hervorrufen kann.

Häufig wird zum Beispiel das Wort „vermachen“ und „vererben“ verwechselt und nicht eindeutig formuliert, wer Erbe sein soll.

Dies kann zur Folge haben, dass die Erben sich dann über die Auslegung des Testaments, also was damit gewollt war, streiten. Durch eine Beratung kann ein klares Testament gestaltet werden, das die eigenen Wünsche umsetzt und dadurch Auseinandersetzungen nach dem Erbfall vermieden werden.

Hinzu kommt, dass in München und dem Münchner Umland schnell die erbschaftsteuerlichen Freibeträge durch beispielsweise eine Immobilie überschritten werden. Es sollte daher überlegt werden, wie die erbschaftssteuerlichen Freibeträge bestmöglich genutzt werden und welche Gestaltungsmöglichkeiten die Nachfolge steuerlich optimieren.

Mit dem klassischen Berliner Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig einsetzen und die Kinder als Schlusserben nach dem Letztversterbenden bestimmt werden, ist beispielsweise lediglich der Erbschaftssteuerfreibetrag der Kinder nach dem letztversterbenden Ehegatten in Höhe von 400.000 € ausgenutzt. Der Erbschaftssteuerfreibetrag nach dem erstversterbenden Ehegatten, der nochmals in Höhe von 400.000 € besteht, damit pro Kind ein gesamter Erbschaftssteuerfreibetrag in Höhe von 800.000 € abgezogen werden könnte, wird verschenkt.

Erhalten die Kinder nach dem erstversterbenden Ehegatten gar nichts, so kann auch der Freibetrag nicht genutzt werden. Dies lässt sich durch eine entsprechende Anpassung des Testaments verhindern, so dass der Steuerfreibetrag in voller Höhe ausgeschöpft werden kann.

Wird die Nachfolgeplanung bereits frühzeitig begonnen, können die Freibeträge alle zehn Jahre genutzt und mögliche Steuerbefreiungen bedacht werden.

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist sinnvoll, um Vermögenswerte zu konzentrieren. Die möglichen Regelungen über den Familiengesellschaftsvertrag lassen zudem wesentlich größere Freiheiten die Nachfolge zu regeln, als die erbrechtlichen Vorgaben. Mit der Familiengesellschaft kann frühzeitig steueroptimiert Vermögen an die Kinder übertragen werden, wobei sich die Nutzung und der Ertrag der in die Gesellschaft eingebrachten Vermögenswerte individuell regeln lassen. Im Familiengesellschaftsvertrag kann beispielsweise festgelegt werden, dass sämtliche Erträge wie Mieteinnahmen beim Schenker verbleiben.

Möglich ist auch festzulegen, dass der Anteil der Gesellschaft nur an Abkömmlinge gehen darf, womit der Gesellschaftsanteil und das in der Gesellschaft befindliche Vermögen ausschließlich innerhalb der Familie verbleibt. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung, die erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Blickwinkel umfasst, kann optimierte Lösungen für die Umsetzung des eigenen Willens bieten.

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Florentine Heine-Mattern
Fachanwältin für Erbrecht

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