Update / Aktuelles Urteil zum Steuermodell Familienheimschaukel/Familienheim

Die Steuerbefreiung für das Familienheim ist angesichts von den hohen Immobilienpreisen in deutschen Großstädten für Ehepartner und Kinder der Erblasser sehr wertvoll.

In einem neuen Urteil hat der BFH nun in Bezug auf die Behaltensfristen für das übertragene Familienheim entschieden, dass die Steuerbefreiung rückwirkend wegfällt, wenn das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren seit dem Erwerb aufgegeben bzw. veräußert wird. In dem entschiedenen Fall muss die überlebende Ehefrau trotz eines vorbehaltenen Nießbrauchs an dem übertragenen Grundstück nun Erbschaftsteuer bezahlen.

Eine vorausschauende Beratung bei der Vermögensplanung für die nächste Generation ist daher stets zu empfehlen.

Was ist ein Familienheim und wie funktioniert das Steuermodell einer Familienheimschaukel?

Quelle:
Bundesfinanzhof: Urteil vom 11.07.2019 – II R 38/16

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