Schlagwortarchiv für: Datenschutz

hmp - Heine-Mattern Partnerschaft - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältin München

Der digitale Nachlass und seine Folgen

Neben den materiellen Nachlasswerten rückt der digitale Nachlass in den Fokus, da die Digitalisierung weiter enorm voranschreitet. Die Frage, wie mit dem digitalen Nachlass umzugehen ist und ob der Erbe diesen vollständig übernimmt, ist bisher nicht abschließend geklärt.

Zwar ist der Erbe auch Rechtsnachfolger des Verstorbenen und hat damit die Berechtigung in sämtliche Verträge des Verstorbenen einzutreten. Jedoch ist die Umsetzung in der Praxis, insbesondere mit amerikanischen Providern meist problematisch. Die zentrale Frage, ob das digitale Erbe dem analogen Erben gleichzustellen ist, also Erben E-Mails und Nachrichten, wie Facebook Einträge, ebenso lesen dürfen wie Briefe, wird derzeit beim Bundesgerichtshof verhandelt. Am 12. Juli soll der Bundesgerichtshof sein Urteil verkünden.

Bei dem derzeit beim Bundesgerichtshof vorliegenden Streit geht es um ein gesperrtes Facebook-Konto eines im Jahr 2012 verstorbenen Mädchens. Dieses ist aus ungeklärten Umständen von einer U-Bahn erfasst worden. Um herauszufinden, ob es sich hierbei um einen Unfall oder einen Suizid gehandelt hatte, wollten die Eltern der Verstorbenen Nachrichten auf Facebook lesen. Facebook hatte jedoch das Konto bereits auf den sogenannten „Gedenkzustand“ umgestellt und die Eltern konnten nicht mehr auf das Konto zugreifen. Hintergrund ist, dass aus Sicht von Facebook der Datenschutz der anderen Facebook-Kontakte vorgehen würde.

Bei E-Mail-Konten besteht in der Praxis derzeit die Möglichkeit, nach Vorlage des Erbscheines auf diese zuzugreifen, wobei bei amerikanischen Providern die Umsetzung meist eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt abzuwarten, um den Übergang des digitalen Nachlasses in der Praxis entsprechend regeln zu können und gegebenenfalls sein Testament anzupassen.

Sie haben Fragen zum digitalen Erbe oder einen konkreten Fall und benötigen Unterstützung?
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat & Tat zur Seite.   KONTAKT

Steuerdaten im Fokus des Datenschutzes – Zeitschrift: Datenschutz und Datensicherheit – DuD > Ausgabe 6/2017

Aus Anlass des Gesetzentwurfs der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach europäischen Vorgaben stellt der nachfolgende Beitrag die Handhabe von Steuerdaten im Fokus des Datenschutzes heraus. Durch die Umsetzung der DSGVO treten bestehende Datenschutzbestimmungen im Steuerrecht hinter das allgemeine Datenschutzgesetz zurück. Was sagen die derzeitig gültigen Bestimmungen über die Daten in den Steuererklärungen und wie muss die öffentliche Hand damit umgehen?

Der automatische Informationsaustausch trat zum 1.1.2016 durch das Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz (FKAustG) mit mehr als 50 Staaten in Kraft und schließt große Lücken im globalen Besteuerungssystem bei Finanzgeschäften. Die vormals durch das Bankgeheimnis vieler Staaten geschützten Finanzdaten werden nun automatisch von den Finanzinstituten gesammelt und den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt. Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Österreich aber auch Singapur, Cayman Islands oder die British Virgin Islands gaben ihre Verschwiegenheit auf und nehmen an dem Datenaustausch teil. Der erstmalige Austausch der Daten erfolgt zum 31. Juli 2017 für das Jahr 2016.

Als zu übermittelnde Informationen gelten neben den finanziellen Daten auch die persönlichen Daten der jeweiligen Kontoinhaber bzw. deren wirtschaftlich Berechtigten, mithin Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. In Sachen Datenschutz schreibt das Gesetz vor, dass bei der Meldung der Daten gemäß § 8 Abs. 5 FKAustG geeignete Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugang, unbefugte Veränderung und unbefugte Bekanntgabe nach Stand der Technik von den Finanzinstituten zu gewährleisten sind. Die Speicherung der Daten erfolgt für 15 Jahre.

Weiterlesen auf www.springerprofessional.de

Steuerdaten im Fokus des Datenschutzes - Zeitschrift: Datenschutz und Datensicherheit - DuD > Ausgabe 6/2017 Inhaltsverzeichnis
1 Steuerdaten und deren Austausch
1.1 Der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen Staaten
1.2 Der Ankauf von Daten-CDs durch Behörden
2 Das Steuergeheimnis als Herausforderung
3 Tax Compliance ohne Steuergeheimnis?

 


Veröffentlicht in der Fachzeitschrift “DuD • Datenschutz und Datensicherheit” Ausgabe 6/2017
Autor: Alexander Heine

In den Worten des Verlags:

Die Zeitschrift “Datenschutz und Datensicherheit” wurde entwickelt für Experten aus Forschung, Praxis und Politik. Techniker und Juristen, EDV-Praktiker und Wissenschaftler, Technikentwickler und betriebliche wie behördliche Datenschutzbeauftragte finden hier aktuelle, zuverlässige und wegweisende Informationen zu Fragen des Datenschutzes oder der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationsverarbeitung. Die DuD vermittelt zwischen den in behördlicher und betrieblicher Praxis an datenschutzgerechten und sicheren Anwendungen gestellten Anforderungen und der wissenschaftlichen wie industriellen Forschung und Entwicklung. Inhaltliche Schwerpunkte von DuD sind neben Datenschutz und Datensicherheit der Schutz von Kommunikationsdaten, das Spannungsverhältnis von Mensch, Recht und Technik sowie Fragen der nationalen und internationalen Regulierung. Verständlich, fachlich kompetent und aktuell zu allen Themen von IT-Recht und IT-Sicherheit – Fachwissen zu dem wichtigen Thema, wie man technische Lösungen im Einklang mit dem geltenden Recht umsetzt. Die DuD ist die am häufigsten zitierte Fachzeitschrift zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.