Drei steuerlich interessante Änderungen zum Jahreswechsel 2018/2019. E-Bikes, Hybrid-Autos und Job Tickets
1. Steuerfreies Job-Ticket
Tickets des öffentlichen Nahverkehrs oder der Deutschen Bahn werden ab dem 1.1.2019 künftig gänzlich steuerfrei. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel lohn- und sozialversicherungsfrei für seine Arbeitnehmer übernehmen kann. Dies kann für Arbeitgeber ein interessantes Mittel sein um Gehaltsgespräche zum Jahreswechsel zu führen. Die Steuerfreiheit umfasst nur öffentliche Verkehrsmittel – sonstige Fahrtkosten bleiben steuerpflichtig.
2. Steuervorteil für Elektro und Hybrid-Fahrzeuge
Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen wird geringer besteuert. Für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2019 angeschafft werden, erfolgt die pauschale Besteuerung nicht mehr mit 1,0 % des Bruttolistenneupreises sondern nunmehr mit 0,5 %. Unter diese Regelung fallen auch durchaus teure Hybrid-SUVs, die dadurch steuerlich stark gefördert werden. Beispielsweise sinkt bei einem Anschaffungspreis von 60.000 € für ein Kfz damit die monatliche Besteuerung von 600 € auf 300 €.
3. Die Nutzung betrieblicher (Elektro-)fahrräder wird steuerfrei
Gerade für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Stadtgebiet interessant. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike kann dieses steuerfrei genutzt werden. Auch dies ist ein probates Mittel um sich als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren.



Tobias Bartels
Karla Friedemann / erbagentur.de
Dankbar für die Warnung zu den Gehaltsgesprächen zum Jahreswechsel! Was die Wagen betrifft, ist es eine gute Neuigkeit! Das bedeutet, dass für den Sohn ein Hybridwagen vom Interesse wäre.