Drei steuerlich interessante Änderungen zum Jahreswechsel 2018/2019. E-Bikes, Hybrid-Autos und Job Tickets
1. Steuerfreies Job-Ticket
Tickets des öffentlichen Nahverkehrs oder der Deutschen Bahn werden ab dem 1.1.2019 künftig gänzlich steuerfrei. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel lohn- und sozialversicherungsfrei für seine Arbeitnehmer übernehmen kann. Dies kann für Arbeitgeber ein interessantes Mittel sein um Gehaltsgespräche zum Jahreswechsel zu führen. Die Steuerfreiheit umfasst nur öffentliche Verkehrsmittel – sonstige Fahrtkosten bleiben steuerpflichtig.
2. Steuervorteil für Elektro und Hybrid-Fahrzeuge
Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen wird geringer besteuert. Für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2019 angeschafft werden, erfolgt die pauschale Besteuerung nicht mehr mit 1,0 % des Bruttolistenneupreises sondern nunmehr mit 0,5 %. Unter diese Regelung fallen auch durchaus teure Hybrid-SUVs, die dadurch steuerlich stark gefördert werden. Beispielsweise sinkt bei einem Anschaffungspreis von 60.000 € für ein Kfz damit die monatliche Besteuerung von 600 € auf 300 €.
3. Die Nutzung betrieblicher (Elektro-)fahrräder wird steuerfrei
Gerade für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Stadtgebiet interessant. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad oder E-Bike kann dieses steuerfrei genutzt werden. Auch dies ist ein probates Mittel um sich als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren.
Dankbar für die Warnung zu den Gehaltsgesprächen zum Jahreswechsel! Was die Wagen betrifft, ist es eine gute Neuigkeit! Das bedeutet, dass für den Sohn ein Hybridwagen vom Interesse wäre.