Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbewertungen für die Unternehmensnachfolge
Wirtschaftsprüfer werfen einen genauen betriebswirtschaftlichen Blick auf die Zahlen eines Unternehmens. Ergeben Zahlungs- und Warenverkehr ein stimmiges Bild? Wie stehen sich Kosten und Leistungen, Gewinn und Verlust sowie Vermögen und Schulden gegenüber? Wird ordnungsgemäß buchgeführt und bilanziert?
Im Rahmen von Jahresabschluss- und Buchführungsprüfungen achtet vor allem Alexander Heine als der Diplom-Kaufmann und langjähriger Wirtschaftsprüfer mit einem Prüfungsteam darauf, dass bei der Rechnungslegung die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und prüft, ob der Istzustand dem Sollzustand entspricht. Die Erkenntnisse werden nachvollziehbar im Prüfungsgutachten dokumentiert.
Über die obligatorische Finanzberichterstattung hinaus unterstützen wir Firmen bei der Lohnabrechnung und erstellen auf der Basis unseres breiten betriebswirtschaftlichen Fachwissens Analysen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen.
Vor Unternehmenskäufen übernehmen wir die Due-Diligence-Prüfung. In Kombination mit Marktanalysen extrahieren wir Aussagen zur wirtschaftlichen Gesundheit bzw. zum Chancen- und Risikoprofil des Unternehmens aus den Zahlen und bereiten sie verständlich als Entscheidungsgrundlage auf. So werden die Erfolgschancen von Unternehmensübernahmen im Voraus klar ersichtlich.
Wenn ein Generationenwechsel ansteht oder sich die Eigentümerverhältnisse eines Unternehmens aus anderen Gründen ändern, gehen die verschiedenen Parteien häufig von unterschiedlichen Firmenwerten aus. Um Konflikte zu vermeiden, erstellen wir objektivierte Unternehmenswertgutachten gemäß den jeweiligen Prüfungsstandards für Wirtschaftsprüfer.1 Dabei werden aktuelle betriebswirtschaftliche Entwicklungen ebenso miteinbezogen wie die Chancen, künftig am Markt zu bestehen und Gewinne zu erwirtschaften.
Anhand eines solchen Gutachtens lassen sich nicht nur Preisober- und -untergrenzen bestimmen, innerhalb derer sich Verkäufer, Käufer oder die Führungsnachfolge auf die Übertragung von Firmenanteilen einigen können. Auch die entstehende Steuerlast wird ersichtlich und Szenarien für die optimale Gesellschafterstruktur lassen sich daraus ableiten.
In unserem Team bündeln wir Expertise zum Steuerrecht, zur Betriebswirtschaft sowie zum Gesellschaftsrecht unter einem Dach, minimieren den Abstimmungsaufwand und arbeiten für unsere Mandantschaft ganzheitliche Lösungen aus einem Guss aus. Mit unserer Nachfolgeberatung bringen Sie die Vermögens- und Unternehmensnachfolge schon frühzeitig auf den richtigen Weg.
Im Streitfall über Unternehmenswerte übernehmen wir die Überprüfung von Fremdgutachten und stärken Ihre Position.
Als Treuhänder werden wir als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter sowie als Liquidator tätig.
Weiterhin übernehmen wir die Notgeschäftsführung, wenn die Geschäftsleitung plötzlich geschäftsunfähig geworden oder verstorben ist.
1 Beispielsweise nach dem Prüfungsstandard vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW Standard 1) unter Berücksichtigung
von Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW S 13)