Steuerrecht & Steuerberatung
Eine gute Steuerberatung führt zur einwandfreien Erfüllung der Steuerpflicht bei gleichzeitiger Minimierung der Steuerlast. Mit unserer umfassenden Beratung sorgen wir darüber hinaus dafür, dass Sie innerhalb der vielseitigen Wechselwirkungen im Steuerrecht Entscheidungsfreiheit gewinnen und sich ohne Furcht vor dem Finanzamt um Ihr Geschäft kümmern können. Mit unserem auf Familienunternehmen spezialisierten Team haben Sie eine Fachanwältin für Erbrecht und Schenkungsrecht, einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit betriebswirtschaftlicher Expertise sowie ein hervorragend ausgebildetes Kanzlei-Team an Ihrer Seite. Bei uns finden Sie also geballte interdisziplinäre Expertise unter einem Dach und bekommen ganzheitliche Beratung aus einer Hand.
Klassische Steuerberatung
Im Steuerrecht liegt der Teufel oft im Detail. Die Regeln sind komplex und durch fortlaufende Rechtsprechung einem steten Wandel unterzogen. Wie kann ich Steuern sparen, ohne welche zu hinterziehen? Was kann ich von der Steuer absetzen? Welche Regeln gelten für international agierende Unternehmen? Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften? Wie verbuche ich Herstellungskosten? Was ist bei der Einnahmeüberschussrechnung zu beachten? Wie sind Geschenke oder Rückstellungen auszuweisen? Mit uns behalten Sie bei all diesen Fragen den Überblick. Für Firmen und Selbständige übernehmen wir die Steuererklärung – beispielsweise für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Körperschaft- und Umwandlungssteuer – und sind kompetente Partner für eine sinnvolle Steuergestaltung. Die Zusammenarbeitet mit unseren Mandanten in der Finanz- und Gehaltsbuchführung ist flexibel und passt sich Ihren Vorstellungen an. Egal ob Sie ein „Digital Native“ sind und eine rein digitale Kommunikation möchten oder lieber mit einem klassischen Pendelordner arbeiten und eine persönliche Besprechung wollen: Sie geben uns Ihre Vorstellungen vor und wir tun alles, um diese umzusetzen. Als Profis geben wir Ihnen Tipps wie Sie mehr Informationen aus Ihrer Buchhaltung erhalten.
Sie wollen Ihre Buchhaltung digitalisieren?
Viele unserer Mandanten haben wir bereits bei der Umstellung begleitet.
Wir verwenden die Software DATEV und nutzen alle Möglichkeiten einer digitalen Zusammenarbeit mit DATEV Unternehmen-online.
Neben der Steuerdeklaration und optimalen Steuergestaltung prüfen wir Ihre Steuerbescheide auf Rechtmäßigkeit und unterstützen Sie mit freiwilligen Prüfungen. Zum Beispiel prüfen wir für Sie die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anhang oder Lagebericht.
Darüber hinaus vertreten wir Sie als juristischer Beistand in finanzrechtlichen Prozessen beim Finanzamt, vor Finanzgerichten oder Verwaltungsgerichten und übernehmen die Korrespondenz. Wir setzen uns für die Reduzierung Ihrer Auflagen und Pflichten ein und übernehmen die Steuerrechtsdurchsetzung für Sie.
Steuerliche Fragen bei der Nachfolgeplanung
Für die optimale Nachfolgeberatung ist die genaue steuerliche Bewertung der Vermögenswerte wesentlich. Im internationalen Kontext drohen sogar doppelte Steuerbelastungen. Nicht selten werden Vermögensgegenstände von beachtlichem Wert übertragen. Ziel ist es, diese legal und möglichst steuerneutral auf die Nachfolger zu verteilen, um wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
Werden keine Geldwerte, sondern zum Beispiel eine Immobilie übertragen, dann kann eine unbedachte Planung dazu führen, dass die zu zahlenden Steuern aus den liquiden Mitteln gar nicht aufgebracht werden können. Kommen dann noch innerfamiliäre Streitigkeiten dazu, ist die Veräußerung der Immobilie oftmals das unerwünschte Ergebnis.
Daher prüfen wir sämtliche Nachfolgeüberlegungen intensiv auf deren Steuerauswirkungen. Reiner Gewinn oder Profit ist in den seltensten Fällen die ausschlaggebende Komponente. Vielmehr muss das gesamte Umfeld der betreffenden Personen, der Familie und des Unternehmens ins Blickfeld genommen werden, um das Steuermodell für alle zu verbessern.
Steuerstrafrecht
Die meisten Steuervergehen werden nicht bewusst oder vorsätzlich begangen, um den Staat oder die Gesellschaft zu schädigen. Vielmehr kommt es immer wieder vor, dass sich Unternehmer und Privatleute im Dschungel des Steuer- und Wirtschaftsrechts verlieren, so dass sie fahrlässig falsche oder versehentlich keine Angaben zu bestimmten Positionen machen. In anderen Fällen führen Fehler der bisherigen Steuerkanzlei zur Anzeige des Steuerpflichtigen.
Unser Ziel ist es, die zum Teil existenzgefährdenden Auswirkungen von Strafverfahren einzudämmen und unsere Mandantschaft in die Legalität zurückzuholen. Gegebenenfalls bereiten wir eine Selbstanzeige vor.
Wir untersuchen, ob unsere Mandantschaft eine Schuld trifft oder ob sie falsch beraten wurde. Neben strafrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir auch haftungstechnische Fragen in den Blick.